Gemeinde Neukirchen
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Mindestanschlussgebühr für einen Belastungsanteil inkl. 10 % Mwst.
Ein Belastungsanteil entspricht einer Wohnung, bei einem Ein- oder Zweifamilienwohnhaus sowie bei land- und forstwirtschaftlichen Objekten jeder eigenen Wohneinheit mit einer verbauten Fläche von bis zu 170 m². Für jeden zweiten und jeden weiteren zu berechnenden Belastungsanteil werden Ermäßgiungen von 40 bis 60 % gewährt.
Bei Zubauten bzw. Änderungen der Berechnungsgrundlage sind entsprechende Ergänzungsgebühren zu den Anschlussgebühren zu leisten.