Aufschließungsbeiträge nach dem OÖ Raumordnungsgesetz

Für unbebaute Grundstücke im Bauland, die durch eine öffentliche Verkehrsfläche aufgeschlossen sind um im 50 m Bereich des Kanals bzw. der Wasserleitung liegen, sind Aufschließungsbeiträge in fünf Raten zu je 20 % zu entrichten.

Diese betragen beispielsweise für eine Bauparzelle bzw. eine bebaubare Fläche von 1000 m²:

Verkehrsflächen-Aufschließungsbeitrag (ES 95,-)....... € 3.604,68

Aufschließungsbeitrag Kanal (€ 1,45/m²) .................. € 1.450,00

Aufschließungsbeitrag Wasser (€ 0,73/m²) ................ €   730,00

Diese Beiträge - aufgeteilt auf 5 Jahre - ergibt eine jährliche Rate von € 1.010,94.

Die Aufschließungsbeiträge werden dann beim tatsächlichen Anschluss bei der Ermittlung der Anschlussgebühr als Vorleistung angerechnet.

Wird nach dem Zeitraum von 5 Jahren das Grundstück nicht bebaut, sind Erhaltungsbeiträge zu entrichten. Die Erhaltungsbeiträge betragen pro m² anrechenbarer Grundstücksgröße für die Abwasserentsorgungsanlage € 0,33 (01.01.2024) und für die Wasserversorgungsanlage € 0,15.