Info für Veranstalter - Hüpfburgen

Hüpfburg

Für alle Vereine und Veranstalter, die bei Veranstaltungen eine Hüpfburg aufstellen, gelten neue Richtlinien:

Schausteller von tourneebetriebenen Hüpfburgen (der selbe Veranstalter setzt die Hüpfburg an wechselnden Gastspielorten ein) müssen dem Verein eine gültige Tourneebewilligung mit Berechtigungsbuch vom Land OÖ vorlegen. Sicherheitshalber empfehlen wir auch dem Verein, sich eine Kopie zu machen. Bei der Veranstaltungsanzeige für die Gemeinde muss der Verein anführen, dass es eine Veranstaltung mit Hüpfburg ist und die gültige Tourneebewilligung und das Berechtigungsbuch vom Land OÖ dem Verein vorgelegt wurde.

 Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem angefügten Erlass des Landes OÖ.

02.04.2026 10:17