OÖ Heizkostenzuschuss

Die OÖ. Landesregierung hat für die Heizperiode 2024/2025 wiederum die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen.

 

Dieser Antrag kann von 1. Oktober bis 30. November 2024 online unter www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss beantragt werden.


Wer wird gefördert:

Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. September 2024
  • Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor.
  • Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (Einmalig pro Haushalt)

 

Der Zuschuss beträgt € 200,00.

 

Voraussetzungen:

Die Gewährung des Zuschusses ist von der Höhe des Einkommens abhängig.

Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2023 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:

  • Einpersonenhaushalte:          Jahresbruttoeinkommen 2023 bis 19.070,00 Euro
  • Mehrpersonenhaushalte:      Jahresbruttoeinkommen 2023 bis 26.940,00 Euro

Das Brutto-Jahreseinkommen des Haushalts ist die Summe der Brutto-Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder (mit Hauptwohnsitz) im Jahr 2023.

 

Folgende Informationen werden für die Beantragung des Heizkostenzuschusses benötigt:

  • Ihre persönlichen Daten (Antragstellerin/Antragsteller)
  • Namen und Geburtsdaten aller Personen, mit Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse im Haushalt gemeldeten Personen
  • Die Brutto-Jahreseinkommens-Information 2023 aller Personen, die mit Ihrem Hauptwohnsitz an der Adresse gemeldet sind.
  • Ihre Bankverbindung eines Geldinstitutes des SEPA-Raums (IBAN), an die der Oö. Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden soll.

Die vollständigen Voraussetzungen finden Sie unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/526923.htm.


Der Oö. Heizkostenzuschuss kann ab 1. Oktober 2024 ausschließlich online über die Website des Landes OÖ beantragt werden. Sollte kein Internetzugriff vorhanden sein, wird gebeten, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Ebenfalls ist es möglich, bei der Bürgerservicestelle am Gemeindeamt Neukirchen bei Lambach Unterstützung zu erhalten.

19.09.2024 08:35