Rückschnitt von Hecken und Sträuchern

Hecke schneiden

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, werden alle Liegenschaftsbesitzer ersucht, ihrer Verpflichtung im Sinne des § 91 StVO nachzukommen und bei ihren Grundstücken den Bewuchs entlang von öffentlichen Verkehrsflächen zu kontrollieren. Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen sind an der Grundgrenze zurückzuschneiden, sofern diese die Sicht bei Ausfahrten bzw. auf Verkehrszeichen & -spiegel beeinträchtigen oder Gehsteige einengen.

Bitte schneiden Sie Ihre Pflanzen noch vor dem Winterbeginn zurück, damit der Winterdienst dadurch nicht behindert wird. Sollten bis dahin noch Pflanzen auf öffentliche Straßen bzw. Geh- und Radwege ragen, so werden diese in einer zweckmäßigen Form vom Bauhof zurückgeschnitten und in Rechnung gestellt. 

21.08.2026 15:00